Unterrichtbefreiungen rund um Schulferien
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
rund um die Schulferien werden immer wieder Anfragen auf Unterrichtsbefreiungen für die Tage unmittelbar vor oder nach den Schulferien an mich herangetragen. In der Regel kann ich, auf Grund der allgemeinen Schulpflicht, entsprechende Anträge nicht genehmigen!
Sie müssen Ihre Ferien - und Urlaubsplanungen an den bayerischen Schulferien ausrichten! Bereits gebuchte Flüge, oder Urlaubstage von anderen Familienmitgliedern sind in diesem Fall nicht ausschlaggebend.
Eine Befreiung ist nach der bayerischen Schulordnung (BaySchO §20) nur schriftlich beantragt, in begründeten Ausnahmefällen möglich. Hierfür müssen dann auch Belege (gegebenenfalls auch in beglaubigter Übersetzung) vorgelegt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Hümmer, Schulleiter
Entschuldigung im Krankheitsfall
Kann Ihr Kind wegen Krankheit am Unterricht nicht teilnehmen, geben Sie im Interesse der Sicherheit Ihres Kindes (möglichst lückenlose Beaufsichtigung der Kinder, besonders wichtig in der dunklen Jahreszeit) vor dem Schulbeginn im Schulmanager die Krankmeldung ein! Bitte nehmen Sie diese Pflicht ernst! Die Schulleitung der Mittelschule Ochsenfurt muss beim unklaren Verbleib eines Kindes unverzüglich die Polizei um Nachforschungen bitten.
Sollte es Ihnen in Ausnahmefällen nicht möglich sein die Krankmeldung online durchzuführen, rufen Sie die Schule unter der Nummer Telefonnummer: 09331 98139 200 an. Ist unser Anrufbeantworter geschaltet, nennen Sie bitte den Namen und die Klasse des Kindes, den Grund für das Fernbleiben vom Unterricht und die voraussichtliche Krankheitsdauer.Bitte denken Sie an die Arbeitsbelastung unserer Sekretärin und nutzen Sie diesen Weg wirklich nur in Ausnahmefällen!
Arztbesuche während der Unterrichtszeit sind auf Ausnahmen (Blutabnahme, Behandlung durch den Kiefernorthopäden) zu beschränken.
Mobiltelefone in der Schule
Mobiltelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, dürfen nach Art. 56 Abs. 5 BayEUG im Schulgelände nicht eingeschaltet sein. Sollte ein Mobiltelefon in dieser Zeit trotzdem betrieben werden, wird es abgenommen. Die Dauer des Einbehaltens liegt im pädagogischen Ermessen der Lehrkraft. Ausnahmen von dieser Regel in besonderen Fällen sind möglich, wenn die unterrichtende Lehrkraft zustimmt. Wiederholt abgenommene Geräte können nur Erziehungsberechtigte abholen.
Informationen für die Eltern
Beurlaubung vom Unterricht
Die Bekanntmachung der Ferienordnung soll den Erziehungsberechtigten eine langfristige Planung des Urlaubes ermöglichen. Gesuche um Verlängerung der Ferien können nach geltendem Schulrecht nur in äußerst seltenen und begründeten Ausnahmefällen (z.B. termingebundene Erholungsverschickungen auf Anraten des Amtsarztes) genehmigt werden. Diese Beurlaubung in besonders dringenden Ausnahmefällen kann nur auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten erteilt werden. Reise- oder Urlaubstermine der Erziehungsberechtigten gelten grundsätzlich nicht als wichtiger persönlicher Grund, um Schülern eine weitere Beurlaubung zu ermöglichen. Rechtliche und versicherungstechnische Konsequenzen wegen vorsätzlichem Fernbleiben vom Unterricht tragen alleine die Erziehungsberechtigten.
Lernmittelfreie Schulbücher
Ihr Kind bekam zu Schuljahresbeginn wieder die entsprechenden Unterrichtswerke. Diese teilweise sehr teuren Bücher werden durch Staatszuschüsse für viele tausend Euro pro Jahr beschafft. Ansprechend und langlebig ist ein Buch aber nur, wenn pfleglich damit umgegangen wird. Nimmt ein Buch Schaden, besonders durch Flüssigkeiten (Bücher mit Schimmel, auch in Ansätzen, dürfen nicht mehr ausgeliehen werden!), werden die Eltern ersatzpflichtig. Dabei ist es unerheblich, ob ein Missgeschick oder Mutwilligkeit die Ursache war. Achten Sie auch in Ihrem Interesse auf die folgende Punkte:
Kontrolle: Kontrollieren Sie die Bücher auf etwaige Schäden und melden Sie diese bitte sofort und schriftlich. Falls keine Rückmeldung erfolgt, gehen wir am Jahresende davon aus, dass das Lehrbuch in einem, seinem Einsatzjahr entsprechenden, einwandfreien Zustand ausgegeben wurde.
Einbinden: Alle Bücher müssen eingebunden werden. Verwenden Sie dafür vorgesehene Folien oder Umschläge, keine Klebefolie, kein Geschenk- oder Zeitungspapier! Befestigen Sie den Klebefilm nicht am Buch selber, weil dadurch Schäden entstehen. Erneuern Sie den Einband bei Bedarf!
Schultasche: Ein formstabiler Schulranzen schützt die Bücher, ein Rucksack nicht. Der Ranzen sollte öfters von Spitzresten gereinigt werden, damit der Graphitstaub nicht die Bücher verschmutzt.
alte Unterrichtsbücher: Mit der jahrgangsweisen Einführung neuer Lehrpläne werden neue Unterrichtswerke angeschafft. Deshalb sind wir gezwungen, in den Jahrgangsstufen darüber auch alte Lehrbücher ausgeben zu müssen. Es macht keinen Sinn neue Bücher anzuschaffen, die dann innerhalb kürzester Zeit inhaltlich nicht mehr entsprechen. Haben Sie bitte in dieser Übergangszeit Verständnis für diesen sparsamen Umgang mit Ihren Geldern.
Kooperation Schule – Elternhaus
Lehrer und Erziehungsberechtigte tragen gemeinsam die Erziehungsarbeit, um jedes Kind bestmöglich auf seine Zukunft vorzubereiten.
1. Wir legen größten Wert auf regen Austausch zwischen Lehrern und Erziehungsberechtigten.
- Die Schule bietet vielfältige Informationsmöglichkeiten z.B. Elternbriefe, Webseite, Elternsprechtage, Elternabend, Themenabende
- Die Schule erwartet, dass die Erziehungsberechtigten ihre Kinder bei der Erfüllung aller schulischen Pflichten tatkräftig und konsequent unterstützen. Nur so ist schulischer Erfolg möglich!
2. Wir begrüßen die aktive Mitgestaltung und Mitwirkung der Eltern
- als Elternsprecher sowie im Elternbeirat und Schulforum z.B. bei der Gestaltung des Schulrechts, Informationsveranstaltungen zu spezifischen pädagogischen Themen
- bei der Berufsorientierung z.B. bei der Vorstellung von Berufsbildern
- im Unterricht als Experten z.B. zum Thema „Gesundes Essen“, „Künstlerisches Gestalten“, „Zeitzeugen“
- bei der Gestaltung des Schullebens z.B. Schulfeste, Wandertage, Exkursionen, Ganztagsangebote...
Fundsachen in der Schule
Unser Hausmeister hebt alle in der Schule anfallenden Fundsachen ein Jahr lang auf und gibt sie dann zur Versteigerung frei. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Herrn Hemkeppler nach Dingen, die Ihren Kindern fehlen. An den Elternsprechtagen liegen alle Fundsachen in der Eingangshalle auf! Bitte nehmen Sie die Sachen Ihres Kindes mit!
Vermeidung von Verletzungen im Sportunterricht
Immer wieder ist Schmuck (Ketten, Ohrringe, Piercing, ...) Ursache von schweren Unfällen im Sportunterricht. Deshalb ist jede Lehrkraft strengstens angewiesen, Schmucksachen vor dem Sportunterricht abnehmen zu lassen. Wenn das Abnehmen zu kompliziert ist, lassen Sie den Schmuck bitte an den Tagen des Sportunterrichts ganz zu Hause.
Verkehrssicherheit auf dem Schulweg
Weisen Sie Ihre Kinder auf verkehrsgerechtes Verhalten im Straßenverkehr hin und besprechen Sie mit ihnen gegebenenfalls den sichersten Weg in die Schule. Auch das Verhalten an den Haltestellen oder im Verkehrsmittel muss besprochen werden. In der Dunkelheit ist das Radfahren ohne Licht lebensgefährlich. Bitte sorgen Sie im Interesse der Gesundheit Ihrer Kinder für eine einwandfreie Funktion der Beleuchtungsanlage.
Betreten des Schulhauses und des Schulgeländes
Nach mehreren Amokläufen an Schulen sind wir gehalten, unterrichtsfremde Personen zur Sicherheit Ihrer Kinder und unserer Schüler aus dem Schulhaus und vom Schulgelände zu verweisen. Bitte begeben Sie sich deshalb bei einem Besuch unserer Schule unverzüglich in die Verwaltung und melden Sie sich an. Wenn Sie Ihre Kinder von der Schule abholen wollen, warten sie bitte vor dem Schulgelände in der Marktbreiter Straße oder in der Fabrikstraße. Wir hoffen auf Ihr Verständnis!
Förderkreis Mittelschule Ochsenfurt
Für viele Städte und Gemeinden wird es in Zeiten knapper Kassen trotz guten Willens immer schwieriger, den Schulen die Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, die wünschenswert und im Hinblick auf eine effek-tive Ausbildung notwendig sind. Seit November 2003 gibt es deshalb an der Mittelschule Ochsenfurt einen Förderverein, den Förderkreis Mittelschule Ochsenfurt, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Arbeit der Schule in vielfältiger Weise zu unterstützen. Die Möglichkeiten und die Stärke des Vereins sind selbstverständlich von der Anzahl der Mitglieder abhängig. Bei einem geringen Mitgliedsbeitrag von nur einem Euro pro Monat (12 € pro Jahr), kann eine wirksame Unterstützung nur durch viele Mitglieder erfolgen. Im Interesse Ihrer Kinder bitten wir Sie deshalb, Mitglied im Förderkreis zu werden.
Wartezeit auf den Schulbus bei extrem schlechten Straßenverhältnissen
Wegen extrem schlechter Straßenverhältnisse kann es vorkommen, dass die morgendlichen Abfahrtszeiten der Schulbusse nicht eingehalten werden können. Bitte achten Sie an solchen Tagen verstärkt auf Radiodurchsagen. Zwischen dem Elternbeirat und der Mittelschule Ochsenfurt besteht folgende Vereinbarung:
Kommt der Schulbus gegenüber der regulären Abfahrtszeit mehr als 30 Minuten zu spät, dürfen die Schüler wieder nach Hause gehen. Für die Eltern besteht keine Verpflichtung, ihr Kind mit dem Privatauto zum Unterricht zu bringen, allerdings muss in diesem Fall die Schule verständigt werden. Erkundigen Sie sich an einem solchen Tag bei Mitschülern über die gestellten Hausaufgaben.
Mittelschülern mit weniger als 3 Kilometern Fußweg muss dieser zugemutet werden, wenn davon keine Gefahr für Leib und Leben ausgeht. Bitte denken Sie an geeignete Kleidung der Kinder für den Schulweg und geben Sie bei Bedarf Ersatzkleidung mit.