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Muttersprachlicher Unterricht im Schuljahr 2021/22
Im nächsten Schuljahr wird von folgenden Konsulaten muttersprachlicher Unterricht für unsere Schüler angeboten: Bosnien, Italien, Kroatien, Portugal, Serbien, Spanien, Türkei, Ungarn
Wir sind verpflichtet, Sie auf folgende Punkte aufmerksam zu machen:
Der Lehrplan des konsularischen muttersprachlichen Unterrichts und die Lehrwerke sind inhaltlich und finanziell in der Verantwortung der Konsulate.
Der konsularische muttersprachliche Unterricht ist keine schulische Veranstaltung. Es besteht daher staatlicherseits kein Versicherungsschutz für die Schülerinnen und Schüler über die gesetzliche Schülerunfallversicherung.
Der Unterricht findet in der unterrichtsfreien Zeit an einer zu bestimmenden Schule im Landkreis statt. Fahrtkosten werden nicht erstattet.
Über den Besuch eines konsularischen muttersprachlichen Unterrichts kann auf Antrag eine Bescheinigung des Konsulats ausgestellt werden.
Bitte setzen Sie sich bei Interesse bis spätestens 08.03.2021 per Mail mit uns in Verbindung, damit wir Ihnen die Anmeldeunterlagen zukommen lassen können. Spätere Anmeldungen bleiben unberücksichtigt.
Die für unsere Schule geltenden Textteile sind markiert!
Kurzzusammenfassung:
Ab dem 21.02.2021 kommen zum Wechselunterricht die Klassen der Jahrgangsstufe 9 und 10 und die Deutschklasse. Die Schüler werden von den Lehrkräften über den Stundenplan informiert. Es gelten die bekannten Hygieneregeln.
Hinweise zum Online-Unterricht
Wer den Online-Unterricht behindert, wird ohne weitere Vorwarnung mit Ordnungsmaßnahmen bis zum Schulausschluss belegt. Fehlende Leistungen in dieser Zeit werden als nicht abgegeben bewertet. Eine freiwillige Wiederholung zur Leistungsverbesserung oder gar eine freiwillige Verlängerung der Schulzeit wird bei solchem Verhalten nicht genehmigt.
Infos zum Unterricht ab dem 22.02.2021
Es findet bis März 2021 (genauer Termin folgt!) für alle Klassen
außer den Abschlussklassen Distanzunterricht statt. Unterrichtsmaterialien sind in
den virtuellen Klassenzimmern oder bei TEAMS abgelegt. TEAMS-Besprechungen werden von den
Lehrkräften festgelegt. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, jeden
Tag um 08:00 Uhr das virtuelle Klassenzimmer und TEAMS aufzurufen. Der Zugang zu TEAMS ist auf
der Startseite unserer Homepage unter dem Menüpunkt "Anmeldefenster für den
Onlineunterricht", die Zugänge zu den virtuellen Klassenzimmern sind weiter
unten auf dieser Seite zu finden. Das Fehlen bei Besprechungen wird als
Schuleschwänzen bestraft!
Falls der Zugang zu TEAMS nicht möglich ist, kann man die
Adresse dafür auch direkt in den Browser eingeben und sich dort ein
Lesezeichen/einen Favoriten setzen:
https://portal.mnspro.cloud/#/login.
Auch die Verwendung eines anderen Browsers (Firefox, Edge, Opera u.a.) kann
hilfreich sein. Ebenso ist
die Installation von TEAMS auf dem eigenen PC möglich, was den Datenverkehr
erheblich reduziert: https://www.microsoft.com/de-de/microsoft-365/microsoft-teams/download-app.
Für die Jahrgangsstufen 5-6 an der Mittelschule wird eine Notbetreuung angeboten. Bitte melden Sie sich bis spätestens Montag, 22.02.2021 per Mail an der Schule, wenn bei Ihnen Bedarf für die Notbetreuung besteht. Geben Sie in der Mail eine Telefonnummer für unseren Rückruf zur genauen Absprache an. Geben Sie Ihrem Kind in die Notbetreuung ein Headset (3,5 mm Klinkenstecker) für den Onlineunterricht mit.
Der Zwischenzeugnistermin wird auf 05.03.2021 verschoben.
Die Abschlussprüfungen werden nach hinten verschoben.
Bitte melden Sie sich unverzüglich beim Klassenlehrer Ihres Kindes, wenn sich Probleme beim Distanzunterricht ergeben und sorgen Sie für die Erledigung der Aufgaben.
Umgang mit Krankheits- und
Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen
- Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte -
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand:
11.12.2020
Kranken Schülerinnen und Schülern mit akuten, grippeähnlichen
Krankheitssymptomen wie
o Fieber
o Husten
o Kurzatmigkeit, Luftnot
o Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns
o Hals- oder Ohrenschmerzen
o (fiebriger) Schnupfen
o Gliederschmerzen
o starke Bauchschmerzen
o Erbrechen oder Durchfall
ist der Schulbesuch nicht erlaubt.
Ein
Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn
o die Schülerin bzw. der Schüler 48 Stunden keine Krankheitssymptome mehr zeigt
(bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten),
o die Schülerin bzw. der Schüler 48 Stunden fieberfrei war.
o Die Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attests oder eines negativen Covid-19-Tests ist nicht erforderlich. Die Schule verlangt jedoch von den Eltern eine schriftliche Bestätigung, dass das Kind vor dem Schulbesuch mindestens 48 Stunden symptomfrei war. Den Vordruck dafür finden Sie hier.
Für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 gilt:
o Ab dem Tag, an dem die Symptome auftreten, ist der Schulbesuch nicht erlaubt.
o Der Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn nach mindestens 48 Stunden nach
Auftreten der Symptome kein Fieber entwickelt wurde und
o im häuslichen Umfeld keine Erwachsenen an Erkältungssymptomen leiden bzw. bei diesen eine Sars-Cov2 Infektion ausgeschlossen wurde.
Nutzen Sie auch die Lehrvideos in Youtube, z.B. von "Lehrer Schmidt" oder des Bayerischen Rundfunks: https://www.youtube.com/user/BR/videos?app=desktop und hier:
https://www.br.de/alphalernen/faecher/mathe/index.html
Infos der OGS |
4. Elternbrief der EAL zur Mittagsbetreuung und Kostenberechnung während der Schulschließung vom 01.02.2021 |