Elterninformationen
Beurlaubung vom Unterricht
Die Bekanntmachung der Ferienordnung soll den Erziehungsberechtigten eine langfristige Planung des Urlaubes ermöglichen. Gesuche um Verlängerung der Ferien können nach geltendem Schulrecht nur in äußerst seltenen und begründeten Ausnahmefällen (z.B. termingebundene Erholungsverschickungen auf Anraten des Amtsarztes) genehmigt werden. Diese Beurlaubung in besonders dringenden Ausnahmefällen kann nur auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten erteilt werden. Reise- oder Urlaubstermine der Erziehungsberechtigten gelten grundsätzlich nicht als wichtiger persönlicher Grund, um Schülern eine weitere Beurlaubung zu ermöglichen. Rechtliche und versicherungstechnische Konsequenzen wegen vorsätzlichem Fernbleiben vom Unterricht tragen alleine die Erziehungsberechtigten.
Lernmittelfreie Schulbücher
Ihr Kind bekam zu Schuljahresbeginn wieder die
entsprechenden Unterrichtswerke. Diese teilweise sehr teuren Bücher werden durch Staatszuschüsse für viele tausend
Euro pro Jahr beschafft. Ansprechend und langlebig ist ein Buch aber nur, wenn
pfleglich damit umgegangen wird. Nimmt
ein Buch Schaden, besonders durch Flüssigkeiten (Bücher mit Schimmel, auch in
Ansätzen, dürfen nicht mehr ausgeliehen werden!), werden die Eltern
ersatzpflichtig. Dabei ist es unerheblich, ob ein Missgeschick oder
Mutwilligkeit die Ursache war. Achten Sie auch in Ihrem Interesse auf die
folgende Punkte:
Kontrolle: Kontrollieren Sie die Bücher
auf etwaige Schäden und melden Sie diese bitte sofort und schriftlich. Falls
keine Rückmeldung erfolgt, gehen wir am Jahresende davon aus, dass das Lehrbuch
in einem, seinem Einsatzjahr entsprechenden, einwandfreien Zustand ausgegeben
wurde.
Einbinden: Alle Bücher müssen
eingebunden werden. Verwenden Sie dafür vorgesehene Folien oder Umschläge,
keine Klebefolie, kein Geschenk- oder Zeitungspapier! Befestigen Sie den
Klebefilm nicht am Buch selber, weil dadurch Schäden entstehen. Erneuern Sie
den Einband bei Bedarf!
Schultasche: Ein formstabiler Schulranzen
schützt die Bücher, ein Rucksack nicht. Der Ranzen sollte öfters von
Spitzresten gereinigt werden, damit der Graphitstaub nicht die Bücher
verschmutzt.
alte Unterrichtsbücher: Mit der jahrgangsweisen Einführung
neuer Lehrpläne werden neue Unterrichtswerke angeschafft. Deshalb sind wir
gezwungen, in den Jahrgangsstufen darüber auch alte Lehrbücher ausgeben zu müssen.
Es macht keinen Sinn neue Bücher anzuschaffen, die dann innerhalb kürzester
Zeit inhaltlich nicht mehr entsprechen. Haben Sie bitte in dieser Übergangszeit
Verständnis für diesen sparsamen Umgang mit Ihren Geldern.
Offene Ganztagsschule
Die offene Ganztagsschule der Mittelschule Ochsenfurt ist für angemeldete Schüler je nach Stundenplan und Bedarf ab dem ersten Schultag von 11:30 Uhr bis 15:30 Uhr zugänglich.
Sollte Ihr Kind erkrankt sein oder aus anderen Gründen nicht an der offenen
Ganztagsschule teilnehmen können, ist dort eine schriftliche Entschuldigung
nötig. Verwenden Sie hierzu die Entschuldigungsformulare aus der Schule oder
vom Downloadbereich dieser Webseite.
en.
Bei Fragen zur offenen Ganztagsschule wenden Sie sich bitte an deren pädagogische Leitung unter 09331 98319 9403 von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 12:00 bis 15:35 Uhr oder an die Verwaltung unserer Schule.
Entschuldigung im Krankheitsfall
Kann Ihr Kind wegen Krankheit am Unterricht nicht teilnehmen, geben Sie im Interesse der Sicherheit Ihres Kindes (möglichst lückenlose Beaufsichtigung der Kinder, besonders wichtig in der dunklen Jahreszeit) einem Mitschüler aus der Nachbarschaft am gleichen Tag eine schriftliche Entschuldigung (Herunterladen aus dem Downloadbereich!) für die Klassenlehrkraft mit. Bitte nehmen Sie diese Pflicht ernst! Wenn Sie keine Vordrucke mehr haben, bitten Sie den Klassenlehrer um neue. Die Schulleitung der Mittelschule Ochsenfurt muss beim unklaren Verbleib eines Kindes unverzüglich die Polizei um Nachforschungen bitten.
Sollte es Ihnen in Ausnahmefällen nicht möglich sein einen Mitschüler um Hilfe zu bitten, rufen Sie die Schule unter der Nummer 09331 98139 200 an. Ist unser Anrufbeantworter geschaltet, nennen Sie bitte den Namen und die Klasse des Kindes, den Grund für das Fernbleiben vom Unterricht und die voraussichtliche Krankheitsdauer. Bitte denken Sie an die Arbeitsbelastung unserer Sekretärin und nutzen Sie diesen Weg wirklich nur in Ausnahmefällen!
Arztbesuche während der Unterrichtszeit sind auf Ausnahmen (Blutabnahme, Behandlung durch den Kiefernorthopäden) zu beschränken.
Fundsachen in der Schule
Unser Hausmeister hebt alle in der Schule anfallenden Fundsachen ein Jahr lang auf und gibt sie dann zur Versteigerung frei. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Herrn Hemkeppler nach Dingen, die Ihren Kindern fehlen. An den Elternsprechtagen liegen alle Fundsachen in der Eingangshalle auf! Bitte nehmen Sie die Sachen Ihres Kindes mit!
Mobiltelefone in der Schule
Mobiltelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, dürfen nach Art. 56 Abs. 5 BayEUG im Schulgelände nicht eingeschaltet sein. Sollte ein Mobiltelefon in dieser Zeit trotzdem betrieben werden, wird es abgenommen. Die Dauer des Einbehaltens liegt im pädagogischen Ermessen der Lehrkraft. Ausnahmen von dieser Regel in besonderen Fällen sind möglich, wenn die unterrichtende Lehrkraft zustimmt. Abgenommene Geräte können nur Erziehungsberechtigte innerhalb eines Jahres abholen. Nach dieser Frist wird es versteigert.
Vermeidung von Verletzungen im Sportunterricht
Immer wieder ist Schmuck (Ketten, Ohrringe, Piercing, ...) Ursache von schweren Unfällen im Sportunterricht. Deshalb ist jede Lehrkraft strengstens angewiesen, Schmucksachen vor dem Sportunterricht abnehmen zu lassen. Wenn das Abnehmen zu kompliziert ist, lassen Sie den Schmuck bitte an den Tagen des Sportunterrichts ganz zu Hause.
Verkehrssicherheit auf dem Schulweg
Weisen Sie Ihre Kinder auf verkehrsgerechtes Verhalten im Straßenverkehr hin und besprechen Sie mit ihnen gegebenenfalls den sichersten Weg in die Schule. Auch das Verhalten an den Haltestellen oder im Verkehrsmittel muss besprochen werden. In der Dunkelheit ist das Radfahren ohne Licht lebensgefährlich. Bitte sorgen Sie im Interesse der Gesundheit Ihrer Kinder für eine einwandfreie Funktion der Beleuchtungsanlage.
Betreten des Schulhauses und des Schulgeländes
Nach mehreren Amokläufen an Schulen sind wir gehalten, unterrichtsfremde Personen zur Sicherheit Ihrer Kinder und unserer Schüler aus dem Schulhaus und vom Schulgelände zu verweisen. Bitte begeben Sie sich deshalb bei einem Besuch unserer Schule unverzüglich in die Verwaltung und melden Sie sich an. Wenn Sie Ihre Kinder von der Schule abholen wollen, warten sie bitte vor dem Schulgelände in der Marktbreiter Straße oder in der Fabrikstraße. Wir hoffen auf Ihr Verständnis!
Förderkreis Mittelschule Ochsenfurt
Für viele Städte und Gemeinden wird es in Zeiten knapper Kassen trotz guten Willens immer schwieriger, den Schulen die Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, die wünschenswert und im Hinblick auf eine effek-tive Ausbildung notwendig sind. Seit November 2003 gibt es deshalb an der Mittelschule Ochsenfurt einen Förderverein, den Förderkreis Mittelschule Ochsenfurt, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Arbeit der Schule in vielfältiger Weise zu unterstützen. Die Möglichkeiten und die Stärke des Vereins sind selbstverständlich von der Anzahl der Mitglieder abhängig. Bei einem geringen Mitgliedsbeitrag von nur einem Euro pro Monat (12 € pro Jahr), kann eine wirksame Unterstützung nur durch viele Mitglieder erfolgen. Im Interesse Ihrer Kinder bitten wir Sie deshalb, Mitglied im Förderkreis zu werden.
Wartezeit auf den Schulbus bei extrem schlechten Straßenverhältnissen
Wegen extrem schlechter Straßenverhältnisse kann es
vorkommen, dass die morgendlichen Abfahrtszeiten der Schulbusse nicht
eingehalten werden können. Bitte achten Sie an solchen Tagen verstärkt auf
Radiodurchsagen. Zwischen dem Elternbeirat und der Mittelschule Ochsenfurt
besteht folgende Vereinbarung:
Kommt der Schulbus gegenüber der regulären Abfahrtszeit mehr als 30 Minuten zu
spät, dürfen die Schüler wieder nach Hause gehen. Für die Eltern besteht keine
Verpflichtung, ihr Kind mit dem Privatauto zum Unterricht zu bringen, allerdings
muss in diesem Fall die Schule verständigt werden. Erkundigen Sie sich an einem
solchen Tag bei Mitschülern über die gestellten Hausaufgaben.
Mittelschülern mit weniger als 3 Kilometern Fußweg muss dieser zugemutet werden,
wenn davon keine Gefahr für Leib und Leben ausgeht. Bitte denken Sie an
geeignete Kleidung der Kinder für den Schulweg und geben Sie bei Bedarf
Ersatzkleidung mit.
Unsere Unterrichtszeiten für die Regel- und Mittlere - Reife - Klassen lauten:
1. Stunde | 2. Stunde | 3. Stunde | 4. Stunde | 5. Stunde | 6. Stunde |
08:00 – 08:45 Uhr | 08:45 – 09:30 Uhr | 09:45 – 10:30 Uhr | 10:30 – 11:15 Uhr | 11:30 – 12:15 Uhr | 12:15 – 13:00 Uhr |
Die Nachmittagszeiten können den Bedürfnissen der Kinder angepasst sein. Angegeben sind die Regelzeiten:
7. Stunde | 8. Stunde | ||
13:30 - 14:15 Uhr | 14:15 – 15:00 Uhr |
Für die Schülerinnen und Schüler der gebundenen Ganztagsklassen verschiebt sich die Mittagspause innerhalb dieses Zeitrasters, um die Zahl der gleichzeitig essenden Kinder zu begrenzen. An der Anfangs- und Schlusszeit (8:00 Uhr, bzw. 15:00 Uhr) ändert sich für diese Klassen nichts. Sie erhalten den genauen Stundenplan für Ihr Kind am ersten Schultag.
Die Fahrzeiten der Züge und Busse entnehmen Sie bitte den jeweiligen Fahrplänen.